Diese Nutzungsbedingungen regeln die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website https://www.elebbre.com/pt ("Plattform").

1. VORLÄUFIGE INFORMATIONEN

1.1. Die Plattform, ihr Inhalt und die angebotenen Dienstleistungen sind das ausschließliche Eigentum von ELEBBRE SA mit Sitz in der Avenida Queiroz Filho, Nr. 1700, Casa 2, Vila Hamburguesa, in der Stadt São Paulo/SP, CEP 05319-000, eingetragen unter CNPJ/MF Nr. 44.683.061/0001-76.
1.2. Der Nutzer ist eine natürliche oder juristische Person, die auf die Plattform zugreift und/oder sich registriert, sowie diejenigen, die die Dienstleistungen von ELEBBRE in Anspruch nehmen und die Plattform nutzen, wobei sie diese "Nutzungsbedingungen" vollständig und elektronisch anerkennen und akzeptieren.
1.3. DURCH DEN ZUGRIFF AUF DIESE PLATTFORM UND DIE DURCHFÜHRUNG VON AKTIVITÄTEN STIMMT DER NUTZER AUTOMATISCH DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND UNSERER DATENSCHUTZRICHTLINIE VOLLSTÄNDIG UND UNEINGESCHRÄNKT ZU UND IST FÜR ALLE AUF DER PLATTFORM DURCHGEFÜHRTEN ODER DAMIT VERBUNDENEN HANDLUNGEN VERANTWORTLICH.
1.4. Zusätzliche Bedingungen können gelten und sind dann ergänzend und integraler Bestandteil dieser Bedingungen. Sie treten in Kraft, sobald wir sie auf der Plattform veröffentlichen. Der weitere Zugriff oder die Nutzung der Plattform nach Veröffentlichung zusätzlicher Bedingungen gilt als Zustimmung zu diesen Aktualisierungen.
1.5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern und/oder Besuchern unserer Plattform unterliegt unserer Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter https://www.elebbre.com/pt/privacy-policy.

2. DEFINITIONEN

2.1. Nutzer: Jede Person, die auf der Website https://www.elebbre.com/pt surft.
2.2. Kunde: Jeder Nutzer, der eine Dienstleistung von ELEBBRE in Anspruch nimmt.

3. EIGENTUM

3.1. Die Plattform ist und bleibt das ausschließliche Eigentum von ELEBBRE. Der Zugang und die Nutzung durch den Nutzer sind nur unter den hier festgelegten Bedingungen gestattet. Wir behalten uns das Recht vor, die Plattform oder Teile davon zu schließen, zu ändern oder zu beenden sowie Nutzungsanfragen abzulehnen oder den Zugang zu sperren, ohne dass dies dem Nutzer ein Recht auf Entschädigung oder Erstattung jeglicher Art einräumt.

3.2. Diese Bedingungen gewähren dem Nutzer keinerlei Rechte an der Plattform, außer das eingeschränkte Nutzungsrecht im Rahmen der hier festgelegten Bedingungen.

4. ANWENDUNG

4.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Seiten und Schnittstellen, die auf der Plattform gehostet werden, sowie für die von ELEBBRE angebotenen Dienstleistungen. Die hier festgelegten Bestimmungen gelten nicht für Seiten anderer Organisationen/Unternehmen, die eventuell auf unserer Website verlinkt sind.

4.2. Falls auf Plattformen anderer Organisationen oder Unternehmen verwiesen wird, empfehlen wir dem Nutzer, deren Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen zu lesen.

4.3. Die gültige und wirksame Version dieser Nutzungsbedingungen ist die aktuell auf der ELEBBRE-Website veröffentlichte.

4.4. Verschiedene auf der Plattform angebotene Dienstleistungen und Inhalte können spezifischen Nutzungsbedingungen unterliegen, die gültig sind und diese Nutzungsbedingungen ersetzen, ergänzen oder ändern können.

5. NUTZUNG DER PLATTFORM

5.1. Die Nutzung der Plattform unterliegt diesen Bedingungen, und dem Nutzer wird eine begrenzte, nicht-exklusive, temporäre, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Plattform für den eigenen Gebrauch gewährt.

5.2. Die Plattform, einschließlich aller Inhalte, Programme, Datenbanken, Quellcodes und Dateien, ist das ausschließliche Eigentum von ELEBBRE.

5.3. Alle Rechte, die dem Nutzer nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gewährt werden, bleiben ELEBBRE vorbehalten.

5.4. Der Zugang zur Plattform kann von der Registrierung abhängig sein, die abgelehnt werden kann, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

5.5. Der Nutzer darf die Plattform nicht für rechtswidrige oder unangemessene Zwecke nutzen, insbesondere:
(a) Verstöße gegen diese Bedingungen oder geltende Gesetze;
(b) Veröffentlichung von diffamierendem, betrügerischem, diskriminierendem oder anderweitig schädlichem Inhalt;
(c) Verletzung von Rechten von ELEBBRE oder Dritten;
(d) Verbreitung von Viren oder schädlichem Code;
(e) Automatisierte Datensammlung ohne Genehmigung;
(f) Unberechtigter Zugriff auf Daten.

5.6. Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform im Einklang mit geltendem Recht und diesen Bedingungen zu nutzen und darf keine Handlungen vornehmen, die andere Nutzer beeinträchtigen oder behindern.

5.7. Es ist verboten, Spam, Phishing, Malware oder andere schädliche Handlungen über die Plattform durchzuführen oder für kommerzielle Zwecke ohne Genehmigung von ELEBBRE zu nutzen.

5.8. Der Nutzer darf keine Daten Dritter zu kommerziellen oder anderen Zwecken sammeln, außer im Rahmen der regulären Nutzung der Plattform.

5.9. ELEBBRE behält sich das Recht vor, die Plattform jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.

5.10. Nutzer sind verpflichtet, Verstöße gegen diese Bedingungen zu melden.

5.11. Wir garantieren nicht, dass die Plattform oder Teile davon auf bestimmten Geräten oder Ausrüstungen funktionieren. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sich über die Mindestanforderungen an Hardware, Betriebssysteme und andere Software zu informieren, die für den Zugriff auf und die Nutzung der Plattform erforderlich sind.

5.12. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, über eine Internetverbindung zu verfügen sowie die für den Zugriff auf und die Nutzung der Plattform und ihrer Aktualisierungen erforderlichen Geräte zu erwerben und zu aktualisieren.

5.13. Die Plattform kann Fehlfunktionen, Zugriffsunterbrechungen und Verzögerungen aufweisen, die mit der Nutzung des Internets und elektronischer Kommunikation verbunden sind. In solchen Fällen kann kein Anspruch gegen ELEBBRE geltend gemacht werden.

5.14. Die Beschaffung sämtlicher Internetressourcen, die für den Zugang zur Plattform erforderlich sind, liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

5.15. Falls der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, ist es ihm nicht möglich, Aktivitäten auf der Website durchzuführen.

5.16. Der Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße und aktuelle Informationen über sich selbst bereitzustellen und die Authentizität aller angegebenen Daten zu garantieren.

5.17. Die Bereitstellung falscher oder ungenauer Angaben stellt einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dar und führt zur Widerrufung der Lizenz zur Nutzung der Plattform. In jedem Fall trägt der Nutzer stets die alleinige und ausschließliche Verantwortung für seine Handlungen und die von ihm innerhalb des ELEBBRE-Rahmens verursachten Schäden, sowohl für sich selbst als auch für Dritte.

5.18. Der Nutzer muss die Sicherheit und Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten gewährleisten, sofern er über solche verfügt. Er muss ELEBBRE unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erlangt oder den Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten von Dritten entdeckt wurden.

6. VOM NUTZER BEREITGESTELLTE INHALTE

6.1. Wir können nach eigenem Ermessen dem Nutzer gestatten, über die Plattform Texte, Audio- oder Videoinhalte sowie Informationen, einschließlich Kommentare und Feedback zu den ELEBBRE-Dienstleistungen oder unseren Partnern („Nutzerinhalte“), zu präsentieren, hochzuladen, zu veröffentlichen oder anderweitig verfügbar zu machen.

6.2. Alle Nutzerinhalte bleiben das Eigentum und die alleinige Verantwortung des Nutzers.

6.3. Durch das Bereitstellen von Inhalten auf unserer Plattform gewährt der Nutzer uns jedoch eine dauerhafte, unwiderrufliche, übertragbare, lizenzgebührenfreie und weltweit gültige Berechtigung, diese Inhalte in jeder Form zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, anzuzeigen, öffentlich aufzuführen und auf sonstige Weise zu verwerten. Dies schließt auch den Einsatz im Zusammenhang mit der Plattform sowie den Geschäftstätigkeiten von ELEBBRE und/oder unseren Partnern ein. Eine gesonderte Benachrichtigung oder Zustimmung des Nutzers ist hierfür nicht erforderlich, ebenso wenig wie eine Zahlung an den Nutzer oder an Dritte.

6.4. Der Nutzer bestätigt, dass:

a) sämtliche Inhalte, die er auf der Plattform veröffentlicht, ausschließlich aus seiner eigenen Urheberschaft stammen und er über die erforderlichen Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben verfügt;
b) wenn die Veröffentlichung oder Bereitstellung von Nutzerinhalten gegen Rechte Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte, verstößt, haftet der Nutzer direkt gegenüber den geschädigten Dritten;
c) ELEBBRE das Recht hat, Nutzerinhalte jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu prüfen, zu überwachen oder zu entfernen, falls sie gegen diese Nutzungsbedingungen, gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen. Eine solche Entfernung stellt keine Verletzung der Meinungsfreiheit oder sonstiger Rechte des Nutzers dar.

7. GEISTIGES EIGENTUM

7.1. Alle Rechte an der Plattform, einschließlich aller Texte, Bilder, Aufzeichnungen und anderer Inhalte, stehen im Eigentum von ELEBBRE oder Partnerunternehmen, Tochtergesellschaften und Lieferanten. Die unbefugte Nutzung jeglicher Inhalte oder Marken der Plattform ist ausdrücklich untersagt.

7.2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle geltenden Urheberrechte und sonstigen Rechte an den Inhalten der Plattform zu respektieren. Jede auf der Plattform von ELEBBRE bereitgestellte Arbeit oder jeder Inhalt unterliegt den jeweiligen Bedingungen, deren Einhaltung allein in der Verantwortung des Nutzers liegt.

7.3. Der Nutzer erkennt an, dass die Plattform, einschließlich ihrer Struktur, Organisation und Quellcodes, Geschäftsgeheimnisse von ELEBBRE enthält.

7.4. Der Nutzer darf keinesfalls:
(a) Inhalte der ELEBBRE-Plattform ohne vorherige Genehmigung reproduzieren, kopieren, verbreiten, verändern oder öffentlich zugänglich machen;
(b) Urheberrechtshinweise oder andere Schutzrechtshinweise entfernen;
(c) die Plattform oder ihre Inhalte verändern, lizenzieren, verkaufen oder übertragen;
(d) den Quellcode der Plattform entschlüsseln, zurückentwickeln oder zu dekompilieren versuchen;
(e) Programme oder Skripte zum automatisierten Sammeln von Daten oder zur Beeinträchtigung der Plattform einsetzen;
(f) unbefugten Zugriff auf die Plattform oder damit verbundene Systeme versuchen;
(g) Zugangsdaten mit Dritten teilen;
(h) Logos, Produkt- oder Dienstleistungsnamen, Marken oder andere Kennzeichen von ELEBBRE für private Zwecke ohne ausdrückliche Genehmigung verwenden.

8. NUTZUNG VON DRITTANBIETERPLATTFORMEN UND -INHALTEN

8.1. Die Plattform kann mit Drittanbieter-Plattformen und -Inhalten verbunden sein. Diese unterliegen den jeweiligen Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen.
8.2. ELEBBRE übernimmt keine Verantwortung für Transaktionen, Inhalte oder Datenschutzpraktiken Dritter.
8.3. Der Nutzer ist für die Überprüfung der rechtlichen Bedingungen von Drittanbieter-Plattformen selbst verantwortlich.
8.4. Jegliche Verpflichtungen des Nutzers gegenüber Drittanbietern ergeben sich aus seiner eigenen Entscheidung, ohne dass ELEBBRE hierfür haftet.
8.5. Falls der Nutzer die Plattform über mobile Anwendungen von Apple, Google oder Microsoft nutzt, sind diese Unternehmen als Drittanbieter zu betrachten. ELEBBRE ist nicht für deren Anwendungen oder deren Funktion verantwortlich.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1. Plattformnutzer sind allein und ausschließlich verantwortlich für ihre Nutzung und Navigation und müssen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von ELEBBRE sowie die geltende Gesetzgebung sowie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Dritten einhalten, sofern zutreffend.
9.2. Unter keinen Umständen haftet ELEBBRE für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle, zufällige, strafrechtliche oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Datenverlustes, die mit dem Zugang, der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder der Unfähigkeit zum Zugang oder zur Nutzung der Plattform zusammenhängen oder daraus resultieren, auch wenn ELEBBRE auf deren Auftreten hingewiesen wurde.
9.3. ELEBBRE übernimmt auch keine Verantwortung für Verzögerungen oder Ausfälle, die aus Gründen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle entstehen, noch für die Qualität, Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Vertraulichkeit der Nutzung oder des Zugriffs auf die Plattform.
9.4. Angesichts der inhärenten Merkmale der Internetumgebung ist ELEBBRE nicht verantwortlich für Verbindungsunterbrechungen oder -sperrungen, unvollständige Computerübertragungen oder solche, die fehlschlagen könnten, sowie für technische Ausfälle jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlfunktionen eines Netzwerks, "Hardware" oder "Software".
9.5. Die Unverfügbarkeit des Zugriffs auf das Internet oder die Website sowie fehlerhafte oder unvollständige Informationen auf der „Plattform“ und jegliche menschlichen, technischen oder sonstigen Fehler bei der Verarbeitung von Informationen auf der „Plattform“ gelten nicht als Haftung von ELEBBRE, die jegliche Verantwortung für solche Vorfälle und/oder Handlungen ablehnt.
9.6. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, seine Computerumgebung zu sichern, indem er verfügbare Tools wie Antivirusprogramme und Firewalls verwendet, um zur Prävention von Cyber-Risiken beizutragen.
9.7. Der Nutzer kann ELEBBRE keine Haftung zuweisen und auch keine Entschädigung verlangen, in irgendeiner Form, aufgrund von Schäden, die resultieren aus:
(i) technischen Schwierigkeiten oder Ausfällen in Systemen, dem Internet oder irgendeinem anderen Fehler; oder
(ii) der Unverfügbarkeit der Plattform, auch wenn dies aufgrund von Wartungsarbeiten oder Verbesserungen der Fall ist.
9.8. Der Mangel an ordnungsgemäßer Funktionsweise der Plattform ist kein Grund für den Nutzer, sich von der Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen abzuhalten, insbesondere derjenigen, die in den mit ELEBBRE abgeschlossenen Verträgen, diesen Bedingungen und anderen anwendbaren Dokumenten festgelegt sind.
9.9. Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Haftungsbeschränkungen in diesen Bedingungen ein wesentlicher Bestandteil der Existenz und Verfügbarkeit der Plattform sind.
9.10. Eventuelle Verbesserungen und Upgrades der Plattform führen nicht zu einem Recht auf Entschädigung. Nutzer sind sich bewusst, dass technologische Lösungen permanent weiterentwickelt werden können.

10. FEHLEN VON GARANTIEN

10.1. ELEBBRE stellt die Plattform den Nutzern zur Verfügung und ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Plattform so, wie sie existiert und im Zustand, in dem sie sich befindet, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie, einschließlich Verfügbarkeit, Eignung für bestimmte Verwendungen oder Systeme, sowie ohne Verletzungen oder Fehler.
10.2. ELEBBRE bietet keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder gesetzlich, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen enthalten sind.
10.3. ELEBBRE garantiert auch nicht:
(a) die Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Qualität, Eignung oder kontinuierliche Verfügbarkeit der Plattform;
(b) den kontinuierlichen, ununterbrochenen Betrieb der Plattform, auch wenn diese frei von Fehlern oder Ausfällen ist;
(c) dass die Funktionen der Plattform in allen Kombinationen funktionieren, die für die Nutzung ausgewählt werden können.

11. HAFTUNGSFREISTELLUNG

11.1. Der Nutzer stimmt zu, ELEBBRE, ihre Partner, Direktoren, Mitarbeiter, Dienstleister und Agenten von jeglichen Ansprüchen, Belastungen, Schäden, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang mit:
(a) dem Zugang und/oder der Nutzung der Plattform;
(b) der Verletzung oder Missachtung einer Bestimmung dieser Bedingungen;
(c) der Nutzung von Nutzerinhalten durch ELEBBRE; oder
(d) der Verletzung von Rechten Dritter.

12. ANDERE BESTIMMUNGEN

12.1. Alle Fragen oder Anfragen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sollten an ELEBBRE über sac@elebbre.com.br gesendet werden.

12.2. Die Toleranz einer Verletzung der Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen wird als bloße Nachsicht betrachtet und stellt keine Novation der hierin festgelegten Verpflichtungen oder einen Verzicht auf Rechte dar, noch wird sie die Durchsetzbarkeit derselben durch ELEBBRE zu irgendeinem Zeitpunkt verhindern oder hemmen.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen als rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar erachtet werden, ganz oder teilweise, so wird diese Bestimmung insoweit als nicht existent für die Zwecke dieser Bedingungen betrachtet, jedoch bleibt die Rechtsmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen unberührt.

12.3.1. In diesem Fall werden die Parteien die rechtswidrige, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die denselben Zweck erfüllt und die beabsichtigte Wirkung erzielt.

12.5. Alle Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich aus Handlungen der Nutzer auf der Plattform ergeben, einschließlich der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen, der Datenschutzrichtlinie oder im Zusammenhang mit den Rechten der Nutzer, ELEBBRE und/oder Dritter, werden vor dem Gericht in der Jurisdiktion von São Paulo, Brasilien, entschieden.

12.4. Um alle Zweifel und Streitigkeiten bezüglich des Inhalts dieser Bedingungen zu klären, wird die Anwendung der Gesetze der Föderativen Republik Brasilien festgelegt, unabhängig von dem Land, aus dem die Plattform zugänglich ist.

FIRMENGELÄNDE

Die von ELEBBRE genutzten eigenen und/oder Drittanbieter-Plattformen („Plattformen“), die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den KÄUFER („Bedingungen“) unterliegen, sind Marktplätze, auf denen VERKÄUFER ihre Ausrüstung einem weltweiten Publikum zum Verkauf anbieten können. . von KÄUFERN. KÄUFER, die Ausrüstung über eine dieser „Plattformen“ erwerben, erklären sich damit einverstanden, dies gemäß diesen „Bedingungen“ zu tun. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen VERKÄUFER und KÄUFER zustande. ELEBBRE, das die „Plattformen“ betreibt, fungiert als Vermittler zwischen VERKÄUFERN und KÄUFERN, bietet Unterstützung bei Kauf- und Verkaufsvorgängen, führt Werbung durch, übermittelt relevante Transaktionsinformationen, erleichtert die Zahlung und hilft bei der Koordination der Logistik. und der Transport der gekaufte Ausrüstung. Somit lauten die Voraussetzungen für den Kauf von Ausrüstung über die „Plattformen“: Über die „Plattformen“ abgegebene Angebote sind für den KÄUFER bindend und können nach der Annahme durch den VERKÄUFER nicht mehr zurückgezogen, storniert oder geändert werden. Der KÄUFER ist für alle anfallenden Steuern, Gebühren und Beiträge in Chile oder im Ausland verantwortlich, sofern in der Ankündigung des VERKÄUFERS nichts anderes angegeben ist. Die Lieferung der Ausrüstung erfolgt am Standort des VERKÄUFERS und der KÄUFER trägt alle Risiken und Kosten ab dem Standort des VERKÄUFERS, einschließlich Demontage und Montage; Sonderbehandlung; Beladung, interner Transport, Zollabfertigung bei Export und Import, Bewegung im Terminal, Transport auf der Fahrt zum endgültigen Bestimmungsort, Bewegung und Entladung bei Lieferung, Eigentumsübergang, Registrierung, Lagerung, Versicherung. Unter anderem Büros, Lizenzen und Verwaltungsdienste, wobei die Geschäfte im Rahmen der Modalität EXW „Ab Werk“ abgewickelt werden (vom VERKÄUFER benannter Ort, Incoterms® 2020). Der KÄUFER muss die vollständige Zahlung für die gekaufte Ausrüstung und alle anderen fälligen Beträge, einschließlich Steuern, Gebühren und anderer anfallender Kosten, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Geschäftsschluss leisten, vorausgesetzt, dass die Rechnung eingegangen ist. ausgestellt worden und innerhalb dieser Frist geliefert. Der KÄUFER ist verpflichtet, die Ausrüstung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Verfügbarkeit der Ausrüstung abzuholen. Andernfalls kann es zu einer Verlegung und/ oder Lagerung der Ausrüstung auf Kosten des KÄUFERS kommen. Wenn der KÄUFER die Ausrüstung nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Datum abholt, Wenn das Auszahlungslimit erreicht wird, gilt die Ausrüstung als aufgegeben und entsorgt, wobei der KÄUFER die investierten Beträge verliert. Eventuelle Reklamationen bezüglich der von ELEBBRE durchgeführten Inspektion müssen innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Lieferung schriftlich eingereicht werden. Die Inspektionsgarantiebestimmungen von ELEBBRE finden Sie unter https:// www.elebbe.com/pt/terms-and-conditions . Kommt der KÄUFER mit einer Zahlung in Verzug, gerät er automatisch und ohne vorherige Mahnung in Verzug und ist zur Zahlung einer Verzugsstrafe in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Wertes der verkauften Ausrüstung sowie Verzugszinsen verpflichtet. von 1 % (einem Prozent) monatlich, anteilig berechnet, wobei der Schuldenbetrag entsprechend der von der Getúlio Vargas-Stiftung bekannt gegebenen Schwankung des IGPM monetär aktualisiert wird. ANNAHME DER BEDINGUNGEN. Bevor Sie („KÄUFER“) versuchen, über einen Marktplatz Ausrüstung von einem VERKÄUFER zu kaufen, verlangt ELEBBRE, dass Sie die KÄUFERbedingungen lesen und ihnen zustimmen. Dann müssen Sie ELEBBRE per E-Mail kontaktieren. Als Antwort darauf bestätigt ELEBBRE per E-Mail, dass Sie die Käuferbedingungen sowie alle anderen hierin durch Verweis enthaltenen Bedingungen gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen, und dass Sie für Ihre Nutzung des Marktplatzes und den Kauf von Ausrüstung finanziell verantwortlich sind. Wenn Sie die KÄUFERBEDINGUNGEN nicht akzeptieren, können Sie keine Ausrüstung über die Marktplätze kaufen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an sac@ELEBBRE.com.br .

1. REGELN FÜR DIE NUTZUNG DER PLATTFORM

Unter den in diesen Bedingungen beschriebenen Bedingungen hat der KÄUFER Zugriff auf die Plattform, um von den VERKÄUFERN angebotene Ausrüstung zu erwerben. Jeder Teil agiert für sich. ELEBBRE ist keine Partei der Transaktion, die zwischen VERKÄUFER und KÄUFER zustande kommt, es sei denn, ELEBBRE ist Eigentümer der verkauften Ausrüstung. Ankündigungszeitraum. Der VERKÄUFER bestimmt den Zeitraum, während dessen seine Geräte auf der Plattform zum Vertrieb verfügbar sind. KÄUFERVERHALTEN. Jedem KÄUFER ist es untersagt, zur künstlichen Beeinflussung des Verkaufspreises direkt oder indirekt ein Angebot über ein Zweitkonto, einen Agenten oder Vertreter für den Kauf von auf der Plattform zum Verkauf stehenden Geräten abzugeben, mit dem KÄUFER zu kommunizieren oder ein mitschuldiges Angebot. Plattformexklusivität. Der KÄUFER ist sich bewusst, dass ELEBBRE während der Dauer der Anzeige der Ausrüstung auf der Plattform die Exklusivität hat zur Verhandlung. Folglich darf sich der KÄUFER nicht an Handlungen beteiligen, die eine Umgehung und/ oder Überschreitung und/oder Nichteinhaltung dieser Bedingung direkt oder indirekt, ganz oder teilweise beinhalten, und verpflichtet sich, keinen Kontakt aufzunehmen, keinen Kontakt anzunehmen und ELEBBRE über jeglichen Kontakt zu informieren, der über einen Vermittler oder den VERKÄUFER erfolgt, und ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ELEBBRE davon abzusehen, Maßnahmen zu ergreifen oder anzunehmen, die zu einem Direktverkauf führen können. Inspektionen. Es liegt in der Verantwortung des KÄUFERS, die Ausrüstung vor der Abgabe eines Gebots zu prüfen. Über die Plattform zum Verkauf angebotene Geräte können gebraucht sein und Mängel aufweisen. Wenn der KÄUFER ein Angebot abgibt und Ausrüstung über die Plattform kauft, ohne sie geprüft zu haben, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Der KÄUFER ist für die Endkontrolle der gekauften Ausrüstung nach Erhalt verantwortlich. Verbindliches Kaufangebot. Dem KÄUFER ist bewusst, dass er sich durch die Abgabe eines Angebots zum Kauf von Ausrüstung über die Plattform als Bieter im Sinne von Art. 2003 verpflichtet. 427 des chilenischen Zivilgesetzbuches. Sobald das Angebot formalisiert ist, ist es für einen Zeitraum von 1 (einem) Werktag unwiderruflich und irreversibel und kann nicht zurückgezogen werden. Der KÄUFER muss die Transaktion wie folgt abschließen: Wenn der KÄUFER ein Angebot für die Ausrüstung abgibt, das dem vom VERKÄUFER festgelegten Mindestpreis entspricht oder diesen übersteigt, wird das Angebot sofort und automatisch vom VERKÄUFER angenommen, der auch zum Abschluss des Geschäfts verpflichtet ist; b) Wenn der KÄUFER ein Angebot für die Ausrüstung zu einem niedrigeren Wert als dem vom VERKÄUFER festgelegten Mindestpreis abgibt, ist sein Angebot 01 (einen) Werktag lang gültig. Während dieser Zeit kann er nicht vom Geschäft zurücktreten. Innerhalb dieser Frist kann der VERKÄUFER ein Gegenangebot machen und der KÄUFER wird prüfen, ob er es annimmt oder nicht und innerhalb von 01 (einem) Werktag antworten. Wenn zwei KÄUFER verbindliche Kaufangebote abgeben, wird während der Ankündigung der Ausrüstung auf der Plattform der erste KÄUFER, der das Angebot abgegeben hat und in ELEBBRE registriert ist, bevorzugt, sofern sein Angebot den Mindestpreis, der vom VERKÄUFER festgelegt wird. Wenn der erste Bieter ein Angebot für einen Betrag abgegeben hat, der unter dem vom VERKÄUFER festgelegten Mindestpreis liegt, geht der Vorzug für den Erwerb auf den zweiten KÄUFER über, sofern dieser ein Angebot abgegeben hat, das dem vom VERKÄUFER festgelegten Mindestpreis entspricht oder diesen übersteigt. der VERKÄUFER, und und so weiter. Wenn keiner der beiden KÄUFER ein Angebot abgegeben hat, das gleich oder höher als der vom VERKÄUFER festgelegte Mindestpreis ist, wird die chronologische Reihenfolge für die Bewertung und Verhandlung der Angebote eingehalten. ELEBBRE-Aktivitäten. ELEBBRE ist als Administrator der Plattform für die Vermittlung der Interessen des VERKÄUFERS und des KÄUFERS verantwortlich und muss beiden mitteilen, ob die Angebote den gemeinsamen Interessen entsprechen und ob die Geschäfte abgeschlossen werden. ELEBBRE übernimmt jedoch keine Haftung für Fehler oder Auslassungen im Zusammenhang mit den Angeboten und den entsprechenden Antworten. Bevor ELEBBRE hinsichtlich des Geschäftsabschlusses reagieren kann, (i) muss das Angebot den vom VERKÄUFER festgelegten Mindestpreis erreichen oder übersteigen; (ii) Das Angebot muss vom VERKÄUFER angenommen werden, wenn es unter dem vom VERKÄUFER festgelegten Mindestpreis liegt; oder (iii) der KÄUFER muss ein Gegenangebot erhalten und annehmen. Ablehnung von Angeboten. ELEBBRE behält sich das Recht vor, jedes Angebot abzulehnen, das seiner Ansicht nach (i) nicht in gutem Glauben abgegeben wurde, (ii) darauf abzielt, den Prozess der Gerätebeschaffung zu manipulieren, (iii) auf Anwendungsfehlern und/oder Systemtechnologie beruht und /oder Misswirtschaft des Benutzers oder (iv) die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten ist. Verschiebung und/oder Absage der Bekanntgabe.ELEBBRE behält sich das Recht vor, bis zum Abschluss der Transaktion jede Teamankündigung nach eigenem Ermessen mit oder ohne Vorankündigung zurückzuziehen, zu verschieben oder zu stornieren, ohne dass hierdurch eine Verpflichtung zur Entschädigung einer der Parteien entsteht. Aufhebung der Bindungsverpflichtung.Auch wenn das Geschäft offensichtlich abgeschlossen ist und eine verbindliche Verpflichtung für die Parteien entstanden ist, behält sich ELEBBRE das Recht vor, jede Transaktion zu stornieren, unabhängig davon, ob die Provision bereits ausgezahlt wurde oder nicht (i) wenn dies auf einen Anwendungsfehler zurückzuführen ist und/oder technologisches System und/oder Fehlfunktion durch den Benutzer, (ii) wenn es sich um eine Folge einer vom VERKÄUFER begangenen Rechtsverletzung handelt oder (iii) wenn das Eigentum an der Ausrüstung nicht nachgewiesen werden kann. Im Falle der Aufhebung der verbindlichen Verpflichtung besteht die einzige Haftung von ELEBBRE gegenüber dem VERKÄUFER in der Rückzahlung der Gelder, die der KÄUFER im Zusammenhang mit dem Erwerb der Ausrüstung an ELEBBRE gezahlt hat und die sich noch in seinem Besitz befinden. Nutzungsbedingungen der Plattform.Der KÄUFER ist sich bewusst, dass die Nutzung der Plattform der Einhaltung der Nutzungsbedingungen unterliegt, die unter dem Link verfügbar sind https://www.elebbe.com/pt/terms-and-conditions . Geistiges Eigentum.Der KÄUFER ist sich bewusst, dass: (i) Gebotswerte, beworbene Preise, Daten aus Angeboten oder Audio-/Videodaten im Zusammenhang mit einem Verkauf (zusammen „Käuferdaten“) nur abgerufen, angezeigt und verwendet werden dürfen, ausschließlicher Zweck der Teilnahme am Erwerb von Ausrüstung über die Plattform; (ii) Sie dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ELEBBRE weder direkt noch indirekt auf irgendeine Weise die Plattformdaten aufzeichnen, erfassen, speichern, reproduzieren, weiterleiten, weitergeben oder abgeleitete Werke daraus erstellen; (iii) ELEBBRE und seine Partner besitzen alle Rechte, Titel und Interessen an allen Plattformdaten; (iv) Sie sind nicht berechtigt, die Plattformdaten zu kopieren, weiterzuverkaufen, damit zu handeln oder sie in irgendeiner Weise zu nutzen; und (v) muss die geistigen Eigentumsrechte von ELEBBRE respektieren, wie in den Nutzungsbedingungen der Plattform beschrieben. (https://www.elebbe.com/pt/terms-and-conditions ). Aussagen.Der KÄUFER erklärt, dass: a) er/sie freiwillig auf die Plattform zugegriffen hat, um die Anzeigen zu bewerten und gegebenenfalls Ausrüstung zu kaufen; b) ELEBBRE ist als Administrator der Plattform nicht befugt, einen VERKÄUFER oder KÄUFER zu kontaktieren, anzufordern, einzubeziehen, zu veranlassen, zu initiieren oder auszuwählen; c) Der Zweck der Plattform besteht darin, KÄUFER und VERKÄUFER zusammenzubringen, und alle von ELEBBRE oder einem in seinem Namen handelnden Unternehmen durchgeführten Maßnahmen erfolgen in Übereinstimmung mit und ausschließlich zum Zweck der Ermöglichung des Kaufs und Verkaufs der Ausrüstung und der Abschluss des Geschäfts. d) Sie sind sich bewusst, dass ELEBBRE als Betreiber der Plattform allen qualifizierten Personen die Registrierung, den Kauf und/oder Verkauf von Geräten gemäß den auf der Website veröffentlichten Bedingungen und Richtlinien gestattet (https://www.elebbre.com/de/allgemeine-bedingungen ) und den geltenden Gesetzen.

2. VERKAUFSPREIS, STEUERN UND KOSTEN

2.1.Verkaufspreis.Für jedes über die Plattform vom VERKÄUFER erworbene Gerät muss der KÄUFER den angegebenen Kaufpreis („Verkaufspreis“) zahlen, zu dem alle Steuern und Kosten für die Demontage und Montage hinzukommen; Sonderbehandlung; Beladung, innerbetrieblicher Transport, Zollabfertigung bei Export und Import, Abfertigung am Terminal, Transport zum endgültigen Bestimmungsort, Handhabung und Entladung bei Lieferung, Eigentumsübertragung, Registrierung, Lizenzen, Lagerung, Versicherung, Versand und Verwaltungsdienste, u.a. Sonstiges . Steuern und Gebühren, die mit einer Transaktion verbunden sind, können von ELEBBRE nach eigenem Ermessen mit oder ohne Benachrichtigung geändert oder hinzugefügt werden. Steuern (Zölle, Gebühren und Beiträge) sind nach geltendem Recht erforderlich. Die Kosten werden auf Anfrage eines Interessenten oder nach Erhalt eines Angebots an ELEBBRE mitgeteilt.
2.2.Zahlen.Der KÄUFER ist verpflichtet, den Kaufpreis sowie sämtliche anfallenden Steuern und Kosten innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abschluss des Geschäfts zu überweisen, vorbehaltlich des Rechnungserhalts innerhalb dieser Frist. Nach Ermessen des VERKÄUFERS kann ELEBBRE die Zahlung des Verkaufspreises erleichtern. In diesem Fall weist der VERKÄUFER ELEBBRE über die geltenden Bedingungen an und die Zahlung der vom KÄUFER geschuldeten Beträge wird auf ein von ELEBBRE benanntes Konto eingezahlt. KÄUFER müssen Zahlungen leisten durch Banküberweisung. Eventuelle Währungsumtauschgebühren oder -kosten gehen zu Lasten des KÄUFERS. Das Risiko von Wechselkursschwankungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des KÄUFERS. Wenn es bis zum Lieferdatum der Ausrüstung zu einer Wechselkursschwankung zum Nachteil des VERKÄUFERS kommt, muss der Verkaufspreis erhöht werden. Alle fälligen Beträge müssen bezahlt werden, bevor die Ausrüstung zum Versand freigegeben wird. Nach Zahlungseingang und Ausfüllen aller erforderlichen Zusatzdokumente werden KÄUFER und VERKÄUFER benachrichtigt, dass die Ausrüstung zur Abholung bereit steht.
2.3.Ehrungen.Alle angegebenen Verkaufspreise verstehen sich zzgl. Steuern und müssen daher zu Lasten des KÄUFERS erhöht werden. Der KÄUFER ist für alle derartigen Steuern (kommunal, staatlich oder bundesweit) jeglicher Art verantwortlich, einschließlich Devisenabschluss- und Finanztransaktionen, falls zutreffend. ELEBBRE unterstützt den KÄUFER bei der Berechnung dieser Steuern, die Verantwortung für deren Korrektur und Vervollständigung liegt jedoch beim KÄUFER, der die veröffentlichten Beträge mit seinen Fachleuten bestätigen muss. Etwaige Unterschiede hinsichtlich der Steuern, ob mehr oder weniger, gehen zu Lasten des KÄUFERS. Sollte es zu einer Überzahlung kommen, liegt es in der Verantwortung des KÄUFERS, die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags bei der zuständigen Steuerbehörde zu beantragen. Bei Nichtzahlung obliegt es dem KÄUFER, die Zahlung zuzüglich aller weiteren Zahlungen zu leisten, ohne dass er diesbezüglich von ELEBBRE Ansprüche auf Entschädigung oder den daraus resultierenden Gewinnausfall geltend machen kann. Der KÄUFER ist dafür verantwortlich, ELEBBRE innerhalb von 10 (zehn) Werktagen ab Kaufdatum alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Frachtbriefe, Exportdokumente usw.) vorzulegen. ELEBBRE ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und dem Kauf von Geräten, die direkte oder indirekte Steuern generieren, befreit; kommunal, staatlich oder föderal; jeglicher Art, Gebühren, verspätete Zahlungen oder Geldbußen von Amts wegen; Verzugszinsen; Gebühren oder andere Strafen, die dem KÄUFER auferlegt werden.
2.4.Pflichten des KÄUFERS.Der KÄUFER: a) wird ELEBBRE schadlos halten, wenn aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften im Zusammenhang mit einer Transaktion Steuern, Kosten oder Ausgaben anfallen, für die er verantwortlich ist. b) Sie sind verpflichtet, alle für Ihren Zugang und Ihre Nutzung der Plattform sowie den Geschäftsabschluss geltenden Gesetze einzuhalten. 2.5.Zahlungsautorisierung.Um den Beginn der Kommunikation zu bestätigen, kann ELEBBRE, nachdem der KÄUFER ein Angebot abgegeben hat, im Rahmen der Überprüfung seiner Identität eine Autorisierungsüberprüfung über einen Wert von Null in seiner Währung auf seiner Kreditkarte anfordern. Der KÄUFER wird gebeten, Informationen bereitzustellen über Zahlung unter Angabe des Namens oder Firmennamens; Adresse/Hauptsitz; Dokumente wie RG, CPF und/oder CNPJ; Rechnungsadresse; Kreditkarteninformationen oder Konto- und Bankleitzahlen für Zahlungen per elektronischer Überweisung an ELEBBRE oder seinen Beauftragten. Der KÄUFER zahlt ELEBBRE alle im Zusammenhang mit seinem Konto getätigten Käufe gemäß diesen KÄUFERBEDINGUNGEN per Kreditkarte oder elektronischer Überweisung. Der KÄUFER ist sich bewusst und akzeptiert, dass die mit der Transaktion verbundenen Gebühren von ELEBBRE oder seinen Vertretern durch die Abbuchung der genannten Beträge von der angegebenen Kreditkarte oder eine elektronische Überweisung unter Verwendung der angegebenen Kontonummer und Bankleitzahl erhoben werden. Wenn die Belastung durch einen Vertreter von ELEBBRE erfolgt, unterliegt sie den Bedingungen, die die Nutzung des Dienstes dieses Drittanbieters regeln, und es liegt in der Verantwortung des KÄUFERS, sich mit diesen Bedingungen und der Datenschutzrichtlinie vertraut zu machen, bevor er den Dienst nutzt. die Dienste.

3. ENDE DES BETRIEBS

Rückzug des Teams.Sobald die Transaktion abgeschlossen ist, liefert der VERKÄUFER die Ausrüstung und führt den Vorgang gemäß der Modalität EXW – Ex Works (vom VERKÄUFER benannter Ort, Incoterms® 2020) durch. Sofern in der Geräteliste nichts anderes angegeben ist, ist der KÄUFER für die Demontage, Verladung und Verschiffung der Ausrüstung für den Transport verantwortlich. Sofern in der Anzeige nichts anderes angegeben ist, muss der KÄUFER die Ausrüstung spätestens sieben (7) Werktage nach Bereitstellung durch den VERKÄUFER vom Gelände des VERKÄUFERS abholen. Wenn der KÄUFER die Ausrüstung nicht innerhalb der in Klausel 3.1 festgelegten Frist abholt. oben, gerät ohne vorherige Mahnung in Zahlungsverzug und wird ab dem achten Tag einschließlich zu Gunsten des VERKÄUFERS mit einer täglichen Geldstrafe in folgender Höhe belegt:
a-) vom 8. bis zum 15. Tag für einen Betrag von 500,00 CLP pro Tag der Verspätung;
b-) vom 16. bis zum 30. Tag für einen Betrag von 5.000,00 CLP pro Tag der Verspätung; das heißt,
c-) ab dem 31. für einen Betrag von 10.000,00 CLP pro Tag der Verspätung. Im in Klausel. 3.2 genannten Fall wird der KÄUFER nach dem 60. Tag der Verzögerung auf die Ausrüstung verzichten, was sein mangelndes Interesse am Eigentum an dem Vermögenswert kennzeichnet und den daraus folgenden Verlust der Rechte daran mit sich bringt. Nach Abschluss der Transaktion hindert eine Verzögerung der Verpflichtung des KÄUFERS zur Abholung der Geräte den VERKÄUFER nicht daran, den Verkaufspreis zu erhalten, und ELEBBRE nicht daran, seine Provision zu erhalten. Im in Klausel 3.4 genannten Fall überweist ELEBBRE dem VERKÄUFER den Verkaufspreis abzüglich der Provision innerhalb eines (1) Werktages nach Ablauf der Frist für die spontane Abholung der Ausrüstung durch den KÄUFER.
Während der gesamten Dauer des Verbleibs der zurückgelassenen Geräte in der vom VERKÄUFER angegebenen Niederlassung, nach Ablauf der in Klausel 1 genannten sechzigtägigen Frist
Verantwortung für die gekaufte Ausrüstung.Die Verantwortung, einschließlich der Risiken von Verlust, Verschlechterung, Diebstahl, Beschädigung usw., ganz oder teilweise, der Ausrüstung wird vom VERKÄUFER übernommen, bis: (a) der KÄUFER selbst oder durch einen benannten Dritten in Besitz nimmt, durch Abholung in der Niederlassung des VERKÄUFERS innerhalb einer Frist von sieben (7) Werktagen nach Bereitstellung durch den VERKÄUFER; oder (b) die sieben (7) Werktage umfassende Widerrufsfrist abläuft, ohne dass der KÄUFER die hierfür erforderlichen Maßnahmen ergreift, sodass es zu einer Verzögerung kommt. Danach erfolgt die Entsorgung der Ausrüstung ausschließlich auf Risiko und Kosten des KÄUFERS oder seines benannten Spediteurs.
Verstoß.Sollte der KÄUFER innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abschluss der Transaktion, vorausgesetzt dass die Rechnung eingegangen ist, den vollständigen Verkaufspreis sowie alle fälligen Steuern, Kosten und Auslagen nicht bezahlt haben, gerät er in Verzug. gerät automatisch und ohne vorherige Mahnung in Verzug und ist verantwortlich für eine Verzugsstrafe in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Wertes der verkauften Ausrüstung sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % (einem Prozent) pro Monat, anteilig berechnet, und die Höhe der Schulden wird entsprechend der von der Getúlio Vargas-Stiftung veröffentlichten Variation des IGPM monetär angepasst. Darüber hinaus können neben anderen nach geltendem Recht verfügbaren Rechtsmitteln folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Inkassobüros und Rechtsanwälte (deren Kosten und Gebühren dem säumigen KÄUFER in Rechnung gestellt werden) mit der Eintreibung ausstehender Beträge beauftragen;
gegen ausstehende Beträge kann Protest eingelegt werden;
gerichtliche oder außergerichtliche Einziehungen vorzunehmen;
das Recht des säumigen KÄUFERS, auf die Plattform zuzugreifen und darüber Transaktionen durchzuführen, auszusetzen;
vom KÄUFER oder seinen verbundenen Unternehmen erhaltene Zahlungen oder Anzahlungen zur Begleichung ausstehender Schulden, auch teilweise, zu verwenden; ICH
mit Erlaubnis und im Namen des VERKÄUFERS die Transaktion beenden und die Ausrüstung anschließend erneut anbieten, wobei der VERKÄUFER von den ursprünglich offengelegten Bedingungen befreit ist. Im Falle einer Kündigung der Transaktion ist der säumige KÄUFER verpflichtet, eine Strafe ohne Entschädigung in Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) des Transaktionswerts zu zahlen, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.
Verlassene Ausrüstung.Sofern in der Anzeige nichts anderes angegeben ist, wird die Nichtabholung der gekauften Ausrüstung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Bereitstellung als Absicht des KÄUFERS angesehen, darauf zu verzichten, selbst wenn alle fälligen Zahlungen geleistet wurden. ELEBBRE und der VERKÄUFER können die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geeignete Maßnahmen zur Entsorgung der Ausrüstung.
Kosten.Sämtliche Demontage- und Montagekosten gehen zulasten des KÄUFERS; besondere Behandlung; Fracht, innerbetrieblicher Transport, Zollabfertigung bei Export und Import, Terminalabfertigung, Transport auf Fahrten zum endgültigen Bestimmungsort, Handhabung und Entladung bei Lieferung, Eigentumsübertragung, Registrierung, Lagerung, Versicherung, Versand, Lizenzen und Verwaltungsdienste, unter anderem . sonstiges, im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ausrüstung vom vom VERKÄUFER angegebenen Ort bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort. Der KÄUFER kann auf Wunsch einen der von ELEBBRE angegebenen Partner mit dem Transport der gekauften Ausrüstung beauftragen; ELEBBRE haftet jedoch nicht für Handlungen oder Unterlassungen, die sich aus dem Transport ergeben. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der KÄUFER nicht berechtigt, ELEBBRE in Transport-/Versand-/Exportdokumenten als Spediteur/Exporteur anzugeben. Wenn der KÄUFER es für notwendig erachtet, kann er ELEBBRE als seinen Vertreter für den spezifischen Zweck akkreditieren, in seinem Namen und auf sein eigenes Risiko und seine eigenen Kosten die gekaufte Ausrüstung zu laden, zu transportieren, zu versenden und/oder zu exportieren.
Importieren oder Exportieren.Es liegt in der Verantwortung des KÄUFERS, vor der Abholung der Ausrüstung alle gesetzlich erforderlichen Zertifikate und Genehmigungen ordnungsgemäß ausstellen und vervollständigen zu lassen. Andernfalls kann der KÄUFER rechtliche Konsequenzen sowie Entschädigungen, Genehmigungen und/oder andere Zahlungen zu tragen haben, wobei er die volle Verantwortung trägt, einschließlich der Möglichkeit, dass die Ausrüstung in einem Hafen von
Einreise oder Zoll. ELEBBRE kann für über die Plattform erworbene Gebrauchtgeräte keine Herstellerursprungserklärungen (MSO) bereitstellen und kann auch nicht für das Fehlen einer Herstelleridentifikation oder von Motor- bzw. Seriennummern verantwortlich gemacht werden.
Abschluss der Transaktion.Um nachzuweisen, dass er seinen Verpflichtungen zum Abschluss der Transaktion nachgekommen ist und die Ausrüstung abholen kann, muss der KÄUFER alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Transaktion bereitstellen: (a) den Nachweis der vollständigen Zahlung des Verkaufspreises und aller Steuern , Kosten und Ausgaben, die in Ihrer Verantwortung liegen; (b) im Falle von Transportdienstleistungen, die der KÄUFER über die Plattform beauftragt und bezahlt, die entsprechenden Informationen während des Zahlungsvorgangs bestätigt, oder
(c) im Falle von Transportdienstleistungen, die der KÄUFER außerhalb der Plattform beauftragt und bezahlt, durch Hochladen des Frachtbriefs und anderer über die Plattform angeforderter Dokumente.
Pfandrechte und Belastungen.ELEBBRE wird den VERKÄUFER auffordern, etwaige Pfandrechte und Belastungen an der Ausrüstung zu melden, die dem KÄUFER im Voraus mitgeteilt werden. ELEBBRE ist für die Freigabe von Pfandrechten und Belastungen an den auf der Plattform beworbenen Geräten verantwortlich, soweit es Gelder vom KÄUFER erhält. Wenn ELEBBRE aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, diese Pfandrechte und Gebühren zu begleichen, besteht seine einzige Haftung, sofern vorhanden, in der Rückzahlung der vom KÄUFER bereitgestellten Mittel und in der Stornierung der Transaktion. Wenn vom VERKÄUFER Pfandrechte und Belastungen erklärt wurden, wird die Werbung und der Verkauf der Ausrüstung auf der Plattform von ELEBBRE nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Gläubigers durchgeführt, der im Falle eines Verkaufs berechtigt ist, die dem Gläubiger den Betrag Ihres Kredits ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND/ODER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Entladung.Soweit gesetzlich zulässig, werden die Plattform und die Aktivitäten von ELEBBRE auf der Basis
„wie besehen“ und „wie verfügbar“ betrieben und/oder durchgeführt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, beschränkte AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. JEDES GERÄT WIRD „WIE BESEHEN, WO ES IST“ VERKAUFT, ALS GEBRAUCHTES GERÄT, DAS DURCH GEBRAUCH UND ZEITALTER VERSCHLEISS ERFAHREN HAT, UND SOWOHL DER VERKÄUFER ALS AUCH ELEBBRE GEBEN KEINE ANDERE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG, FÜR DIE EIGNUNG FÜR EIN BESTIMMTER ZWECK. KEINERLEI ART ODER AUS JEGLICHEM GRUND
Haftungsbeschränkung.Soweit gesetzlich zulässig, haftet ELEBBRE und/oder der Verkäufer in keinem Fall für Entschädigungen, Ausgaben, Kosten und/oder die Rückerstattung von Investitionen. EINSCHLIESSLICH MATERIALISCHER UND/ODER MORALISCHER, SPEZIELLE, INDIREKTE, STRAF-, ABDECKUNGS-, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE UND/ODER FOLGEGEWINNE; VERGÜTUNGEN UND/ODER ENTSCHÄDIGUNGSGELDER, DIE AUS UNWIDERSPRECHENDEN, VERTRAGLICHEN ODER AUSSERVERTRAGLICHEN HANDLUNGEN ENTSTEHEN; ENTGANGENE EINNAHMEN, ERWARTETE GEWINNE, GESCHÄFTE ODER VERKÄUFE, JEGLICHER VERLUST VON GOODWILL ODER RUF; KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER
-DIENSTLEISTUNGEN, SELBST WENN DER VERKÄUFER ODER EIN AUTORISIERTER VERTRETER DES VERKÄUFERS AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES VERLUSTS ANDERER BESTELLUNGEN ODER ART HINGEWIESEN WURDE; Geldstrafen; STRAFEN; ERGÄNZUNGEN, NICHTEINHALTUNG UND/ODER AUSGLEICHSZINSEN. IN KEINEM FALL,
Haftungsausschluss.Der KÄUFER übernimmt durch die Entscheidung, die Plattform zum Kauf von Geräten zu nutzen, die Verantwortung für die Verteidigung, Entschädigung, Freistellung und Schadloshaltung von ELEBBRE und dem VERKÄUFER, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger und Zessionare. von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen (einschließlich Anwalts- und Gutachtergebühren), die von Dritten erhoben werden und die sich aus Folgendem ergeben, daraus entstehen und/oder damit in Zusammenhang stehen: (i) der Verletzung der Nutzungsbedingungen der Plattform durch den KÄUFER und/oder der Kauf und/ oder die Absicht, die Ausrüstung zu kaufen, (ii) der Missbrauch der Plattform und/oder der vom KÄUFER erworbenen Ausrüstung, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Personenschäden, Todesfälle oder Sachschäden, die durch die spätere Verwendung der gekauften Ausrüstung oder (iii) die Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter durch den KÄUFER. Darüber hinaus verpflichtet sich der KÄUFER, ELEBBRE und seinen Lieferanten (sofern vorhanden) von allen Ansprüchen und Forderungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, die während der Inspektion auftreten, freizustellen und schadlos zu halten. ELEBBRE wird den KÄUFER umgehend schriftlich über alle ihm bekannt werdenden Ansprüche oder Forderungen informieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, um mit dem KÄUFER zusammenzuarbeiten und eine angemessene Lösung bzw. Verteidigung zu ermöglichen.

5. SPRACHE, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der in Brasilien verwendeten portugiesischen Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine andere Sprache ist im Konfliktfall die portugiesische (brasilianische) Version maßgebend.
Für die Beziehungen zwischen den Parteien und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich brasilianisches Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980).
Im Falle von Zweifeln und Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, einschließlich hinsichtlich seiner Anwendung, Auslegung, Dauer, Gültigkeit, Wirksamkeit und Ausführung, werden alle Kontroversen oder Streitigkeiten vor der Gerichtsbarkeit des Gerichtsbezirks São Paulo-SP, Brasilien, beigelegt, mit dem Parteien, die auf die Unterzeichnung eines Vertrags mit anderen Parteien verzichten, unabhängig davon, wie privilegiert diese sein oder werden können, selbst wenn sich die beworbene Ausrüstung oder der Hauptsitz des KÄUFERS außerhalb des brasilianischen Territoriums befinden.

6. ANSPRUCHSFRIST

Frist. DER KÄUFER IST SICH BEWUSST, DASS JEGLICHE URSPRÜNGLICHE ANSPRÜCHE ODER FORDERUNGEN, DIE SICH AUS DIESEN AGB ERGEBEN ODER MIT DIESEN IN VERBINDUNG STEHEN, INNERHALB VON SECHS (6) MONATEN NACH EINTRETEN DES EREIGNISSES, DAS SIE RECHTFERTIGT, GELTEND GEMACHT WERDEN MÜSSEN, UNTER ANDEREM VERFALL UND DER ENDGÜLTIGEN BEENDIGUNG JEGLICHER STREITIGKEITEN

7. AUSSETZUNG UND/ODER KÜNDIGUNG DER PLATTFORM

Unbeschadet sonstiger Rechtsmittel hat ELEBBRE das Recht, den Betrieb der Plattform jederzeit und nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen und/oder zu beenden.
ELEBBRE kann den Zugang und die Nutzung der Plattform für bestimmte und/oder spezifische Benutzer aus beliebigem Grund aussetzen oder beenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, wenn (a) festgestellt wird, dass diese Benutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder andere Geschäftsbedingungen und Richtlinien der Plattform; oder (b) die Angaben des Nutzers nicht bestätigen kann.

8. ÄNDERUNG DIESER AGB

ELEBBRE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung mit Wirkung für alle nachfolgenden Geschäftsbeziehungen zu ändern.

9. Exportkontrolle

Der Käufer ist bei der Abwicklung von Geschäften auf der Plattform der Ansicht, dass er keine Hindernisse beim Erwerb von Ausrüstung hat, und es ist die Pflicht des Käufers, keine Handlungen vorzunehmen, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen, sowie nicht zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, Ausrüstung direkt oder indirekt, auch über Dritte, an einen durch Gesetze und Vorschriften verbotenen Bestimmungsort, eine Einrichtung oder Person zu übertragen, umzuleiten oder zu entsorgen, ohne zuvor die erforderliche Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden einzuholen.
Dem KÄUFER ist bewusst, dass die erworbene Ausrüstung ohne vorherige Genehmigung (z. B. Ausfuhrlizenz) der zuständigen Regierung möglicherweise nicht an einen bestimmten Bestimmungsort oder aus dem Land, in dem sich die Ausrüstung befindet, an einen beliebigen Bestimmungsort exportiert werden darf. Der KÄUFER trägt die volle und ausschließliche Verantwortung für die Einholung der Lizenzgenehmigung für den Export oder Import der gesamten gekauften Ausrüstung.
Der Missbrauch der gekauften Ausrüstung unter Verletzung der geltenden Gesetze ist verboten.
Handelt es sich beim KÄUFER um einen WIEDERVERKÄUFER, darf dieser unter keinen Umständen Geräte an Kunden oder Länder verkaufen oder liefern, wenn dadurch direkt oder indirekt gesetzliche Anforderungen verletzt werden.
Wenn der KÄUFER gegen einen der oben genannten Punkte verstößt, übernehmen ELEBBRE und der VERKÄUFER keine Verantwortung für das Verhalten des KÄUFERS, der keinen Anspruch auf Schadensersatz, Rückerstattung oder Entschädigung jeglicher Art erheben oder verlangen kann, der sich aus oder im Zusammenhang mit solche Aktivitäten.

10. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Für die Werbung, den Kauf und Verkauf von Geräten über die Plattform sowie für den Zugriff auf und die Nutzung der Plattform gelten folgende Bestimmungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des VERKÄUFERS;
Geschäftsbedingungen für den KÄUFER;
Nutzungsbedingungen der Plattformwww.elebbre.com/pt ;
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Inspektionsdienstes;
Inspektionsrichtlinien;
Datenschutzrichtlinie;
Datenschutzrichtlinie der Krank Ltd, Anbieter der Plattform (www.krank.com ), wo die ELEBBRE-Plattform gehostet wird (www.elebbre.com/pt ).
Sollte ein Teil oder eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen davon unberührt. In diesem Fall gilt die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung als durch eine Ersatzbestimmung ersetzt, die am besten widerspiegelt die Absicht der Bestimmung. ungültig oder nicht durchsetzbar, ohne dass dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen beeinträchtigt wird.
Die Toleranz einer Partei gegenüber der anderen im Hinblick auf die Nichterfüllung einer der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen stellt keine Novation, kein Moratorium und keinen Verzicht auf Rechte dar. Die tolerante Partei kann von der anderen Partei jederzeit die vollständige Einhaltung dieses Vertrages verlangen.
Zwischen den Personen, die ELEBBRE und der KÄUFER für ihre Tätigkeiten einsetzen, wird kein gegenseitiges Arbeitsverhältnis begründet, da jede Partei die Verpflichtung übernimmt, alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit freiwillig und vollständig auf ihre ausschließlichen Kosten, Lasten und Risiken zu tragen. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der eingesetzten Fachkräfte sowie Verwaltungs- und Gerichtsverfahren aller Art, vor allem Arbeitsrechtsstreitigkeiten, die gegebenenfalls gegen die Gegenpartei eingeleitet bzw. vorgebracht werden.
Der KÄUFER ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ELEBBRE Rechte aus dem über die Plattform getätigten Kauf und Verkauf der Ausrüstung an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Jede Partei kann den Vertrag ohne Vorankündigung und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung kündigen, wenn ein Zufall oder ein Ereignis höherer Gewalt die Durchführung des Vertrags für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen verhindert.
Der KÄUFER ist sich bewusst, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie noch immer vorhanden sind und neue „Wellen“ von Infektionen und/oder Varianten auftreten können, sowie dass es zu restriktiven Maßnahmen für die Wirtschaftstätigkeit und/oder die Freizügigkeit von Personen und/oder die
Betrieb von Unternehmen und Unternehmen, die nicht als Zufall oder höhere Gewalt angesehen werden können, um die Unmöglichkeit zu behaupten, eine bestehende Verbindung in der Form, Frist und den vereinbarten Verpflichtungen fortzusetzen, was nicht einmal den Vorwurf einer übermäßigen Belastung, eines Ungleichgewichts der Wirtschaft rechtfertigt. finanzieller Grund des Vertrages oder die Theorie der Unvorhersehbarkeit oder ein anderer Grund, der die Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen rechtfertigt.
Alle von ELEBBRE durchgeführten Kreationen, Werke und geistigen Entwicklungen, die dem gesetzlichen Schutz unterliegen, sind und bleiben sein ausschließliches Eigentum.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKÄUFER

1. VERFAHREN FÜR WERBUNG UND VERMITTLUNG VON GERÄTEVERKÄUFEN

Der VERKÄUFER ermächtigt ELEBBRE:
Die in Anlage A des WERBE- UND VERMITTLUNGSVERTRAGS FÜR DEN VERKAUF VON
GERÄTEN („ANHANG A“) angegebenen Geräte auf der Online-Plattform zum Verkauf anbietenwww.ELEBBRE.com und andere ihrer freien Wahl sowie die Vermittlung des Verkaufs von Ausrüstung über eine oder mehrere Online-Events oder über den Marktplatz;
Den Verkauf der Ausrüstung auf andere von ELEBBRE frei gewählte Weise vermitteln, wobei ELEBBRE die Ausrüstung auch auf Plattformen Dritter oder auf Marktplätzen bewerben sowie die Ausrüstung potenziellen KÄUFERN anbieten kann, die in seiner Datenbank eingetragen sind.;
nach eigenem Ermessen alle Marketingmaßnahmen für den Verkauf von Geräten zu fördern, auch in sozialen Netzwerken;
Sobald sich ein KÄUFER findet, verkaufen Sie die Ausrüstung im Namen des VERKÄUFERS und beachten dabei die vom VERKÄUFER im oben genannten ANHANG A festgelegten Bedingungen.
Sämtliche mit Marketingaktionen sowie der Nutzung von Werbeplattformen oder Marktplätzen Dritter verbundenen Kosten werden ausschließlich von ELEBBRE getragen.
Der VERKÄUFER muss ELEBBRE die Seriennummer und den zulässigen Mindestverkaufswert für jedes Gerät mitteilen. Dieser entspricht dem niedrigsten für den VERKÄUFER zum Zeitpunkt der Ankündigung akzeptablen Verkaufspreis, der in ANHANG A angegeben wird.
Der vom VERKÄUFER autorisierte Mindestverkaufsbetrag entspricht nicht dem Nettobetrag, der dem VERKÄUFER nach Abschluss der Transaktion, abzüglich der Provision und ggf. anderer Beträge, für die der VERKÄUFER verantwortlich ist, ausgezahlt wird.
ELEBBRE wird bei allen Transaktionen den vom VERKÄUFER genehmigten Mindestverkaufswert einhalten, wobei jede Reduzierung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VERKÄUFERS bedarf.

2. BEGRIFF

2.1. Um den Verkauf der Ausrüstung zu erleichtern, erteilt der VERKÄUFER ELEBBRE gemäß den Bestimmungen von Artikel 653 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Vollmacht mit dem spezifischen Zweck, den Verkauf unter den in ANHANG A festgelegten Bedingungen zu fördern.
2.2 Der VERKÄUFER bevollmächtigt ELEBBRE, in seinem Namen und in seiner Vertretung die in ANHANG A aufgeführten Geräte zu verkaufen, alle vom KÄUFER geforderten Dokumente vorzubereiten, zu erteilen und zu unterzeichnen, falls dieser ELEBBRE mit der Durchführung dieser Tätigkeiten beauftragt. die Änderung der Eigentumstitel und die Registrierung bei allen zuständigen Stellen im Namen des KÄUFERS, falls zutreffend.
2.3. Die Gültigkeitsdauer des erteilten Mandats entspricht der im WERBE- UND VERMITTLUNGSVERTRAG FÜR DEN VERKAUF VON GERÄTEN angegebenen Laufzeit und verlängert sich automatisch bis zum tatsächlichen Abschluss des Verkaufs der Geräte, deren Verhandlung während der Laufzeit dieses Vertrags begonnen hat. .
2.4 Der VERKÄUFER ist verpflichtet, alle von ELEBBRE eingegangenen Verpflichtungen gemäß dem erteilten Mandat zu erfüllen.
2.5 Der VERKÄUFER ist verpflichtet, ELEBBRE die in Absatz 3.4 festgelegte Vergütung für die technische Inspektion zu zahlen, auch wenn die Maßnahme nicht den erwarteten Erfolg gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen erzielt.
2.6 Das Mandat wird mit der Klausel zur Unwiderruflichkeit während der Dauer seiner Gültigkeit erteilt.

3. VERKAUFSPROVISIONEN UND VERGÜTUNG FÜR TECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG

3.1. Für die Vermittlung beim Verkauf der Geräte wird eine Provision erhoben. Außerdem fallen Kosten für die technische Überprüfung der einzelnen Geräte gemäß Vertrag an.
3.2. Die vom VERKÄUFER an ELEBBRE für den Verkauf der Ausrüstung zu zahlende Provision ist in ANHANG A angegeben und wird auf den Bruttoverkaufspreis der Ausrüstung angerechnet.
3.3. Der Prozentsatz der an ELEBBRE geschuldeten Provision wird auf den Bruttoverkaufswert der Ausrüstung („Verkaufspreis“) angewendet, wie in ANHANG A dargelegt, und der VERKÄUFER erhält den „Verkaufspreis“ abzüglich der an ELEBBRE geschuldeten Provision.
3.4. Der VERKÄUFER muss die Vergütung für die Inspektionsleistung jedes in ANHANG A aufgeführten Geräts innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Unterzeichnung des WERBE- UND VERMITTLUNGSVERTRAGS FÜR DEN VERKAUF VON GERÄTEN zahlen. unabhängig davon, ob das Team verkauft wird oder nicht.
3.5. Alle im Geschäft geltenden Werte und Währungen sind im ANHANG A angegeben.
3.6. ELEBBRE übernimmt keine Garantie dafür, dass der Verkauf des auf der Plattform angekündigten Geräts auch
zustande kommt und verpflichtet sich auch nicht zum Erwerb des Geräts.

4. ZAHLUNG DURCH DEN KÄUFER

Der „Verkaufspreis“ ist der Bruttoverkaufspreis der Ausrüstung, den ELEBBRE vom KÄUFER für den Verkauf der beworbenen Ausrüstung erhält.
Der KÄUFER zahlt zusätzlich zum Verkaufspreis sämtliche zusätzlichen Steuern, Kosten, Ausgaben und Gebühren.
Sollten im Rahmen der aus diesem Vertrag resultierenden Geschäftsvorgänge Steuern, Zölle, Bank- oder Wechselgebühren anfallen, gehen diese nicht zulasten von ELEBBRE und es darf nichts von den entsprechenden Beträgen abgezogen werden; diese müssen vom KÄUFER übernommen werden.
Wenn ELEBBRE den „Verkaufspreis“ erhält und die finanzielle Überweisung an den VERKÄUFER vornehmen muss, werden sämtliche Steuern, Gebühren, Bankgebühren und Wechselkurse zum Verkaufspreis hinzugerechnet; diese fallen in die Verantwortung des KÄUFERS und nicht von ELEBBRE.
ELEBBRE zahlt dem VERKÄUFER den geschuldeten Betrag abzüglich der geltenden
Provision für die Vermittlung des Verkaufs gemäß Klausel 3.3, sobald die Ausrüstung zu den vereinbarten Bedingungen an den KÄUFER geliefert wurde.
In Fällen, in denen der KÄUFER nicht damit einverstanden ist, ELEBBRE vor Erhalt der Ausrüstung den vollen Betrag zu bezahlen, wird ELEBBRE vom KÄUFER eine Sicherheit in Form einer Anzahlung, eines Akkreditivs oder eines ähnlichen Instruments für seine Zahlung verlangen.
ELEBBRE benachrichtigt den VERKÄUFER per E-Mail, sobald die Garantie oder die vollständige Zahlung vom KÄUFER eingegangen ist (die „endgültige Genehmigung des Verkaufs“), wobei davon auszugehen ist, dass der Versand aller verkauften Geräte immer von der vorherigen und wesentlichen Annahme abhängig ist durch ELEBBRE über die Zahlung oder Garantie des KÄUFERS.
Bei Geschäften, die den Export von Geräten ins Ausland beinhalten, stellt der
VERKÄUFER auf Anfrage von ELEBBRE eine Rechnung über den Verkaufspreis abzüglich der Maklerprovision an ELEBBRE aus und ELEBBRE stellt die erforderlichen Informationen über die Transaktion und den Verkaufspreis zur Verfügung.
Bei Geräteexporten ins Ausland ist ELEBBRE berechtigt, die Rechnung im Namen
des VERKÄUFERS auszustellen (Selbstfakturierung), wenn der VERKÄUFER die Rechnung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Anfrage von ELEBBRE ausstellt.
Falls ein KÄUFER innerhalb der Rechnungsfrist keine Zahlung oder Zahlungsgarantie für eine Ausrüstung leistet, hat der VERKÄUFER das Recht, die Stornierung des Verkaufs zu verlangen, vorausgesetzt, dass das Versäumnis nicht als Vereinbarung zur Verlängerung der Laufzeit. Die Abrechnung erfolgt für einen angemessenen Zeitraum, bis der KÄUFER die Zahlung leistet oder eine Zahlungsgarantie ausstellt. Der VERKÄUFER kann entscheiden, dass ELEBBRE den Verkauf storniert.
4.10 Der VERKÄUFER teilt die Details zur Banküberweisung per E-Mail mit und
gibt dabei das auf seinen Namen lautende Bankkonto an.
4.11. Demontage- und Montagekosten; besondere Behandlung; Fracht, innerbetrieblicher Transport, Zollabfertigung bei Export und Import, Abfertigung am Terminal, Transport zum endgültigen Bestimmungsort, Handhabung und Entladung bei Lieferung, Eigentumsübertragung, Registrierung, Lagerung, Versicherung, Versand, Lizenzen und Verwaltungsdienste werden unter anderem liegen in der Verantwortung des KÄUFERS und werden direkt von ihm übernommen, ohne dass sie von der ELEBBRE geschuldeten Provision abgezogen werden. 4.12. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Werbe- und Vermittlungsvertrag für den Verkauf von Geräten nichts anderes bestimmt ist:
Sämtliche Steuern und sonstigen Abgaben, die im Zusammenhang mit den
hierin vorgesehenen Transaktionen von einer der Parteien zu zahlen sind, gehen zu Lasten der verantwortlichen Partei;
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Geräteverkaufs-, Werbe- und Maklervertrag und allen hierin vorgesehenen Transaktionen entstehen oder anfallen.

5. VERFAHREN ZUR STORNIERUNG DER ANKÜNDIGUNG UND VERMITTLUNG DES VERKAUFS VON GERÄTEN

ELEBBRE hat nach eigenem Ermessen das Recht, die Verkaufsanzeige für Geräte von der Plattform zu entfernen und die Vermittlung des Verkaufs einseitig zu stornieren. In diesem Fall muss ELEBBRE den VERKÄUFER per E-Mail informieren und gegebenenfalls den Grund für die Entfernung angeben. .
Wenn der VERKÄUFER die Werbung und Vermittlung des Verkaufs der Ausrüstung während der Vertragslaufzeit stornieren möchte, muss er ELEBBRE mit einem Betrag entschädigen, der der zwischen den Parteien vereinbarten Provision entspricht, die auf den Mindestverkaufswert angewendet wird, wobei klargestellt wird dass eine solche Stornierung nicht wirksam ist, wenn ELEBBRE bereits ein Angebot zum Verkauf der Ausrüstung erhalten hat, das den ursprünglich vom
VERKÄUFER festgelegten Bedingungen entspricht.
Die in Ziffer 5.2 genannte Entschädigung muss innerhalb
von fünf (05) Tagen, gerechnet ab der vom VERKÄUFER übermittelten Widerrufsmitteilung.

6. VERFAHREN ZUM ABSCHLUSS DES VERKAUFS

6.1. After the announcement is made, the BUYER may make a binding offer for the purchase of Equipment (“Offer”).
Nach der Ankündigung kann der KÄUFER ein verbindliches Angebot zum Kauf der Ausrüstung („Angebot“) abgeben.
Das Angebot muss den vom KÄUFER vorgeschlagenen Bruttobetrag für den Erwerb der Ausrüstung enthalten, d. h. einschließlich der an ELEBBRE geschuldeten Provision, die von dem an den VERKÄUFER zu überweisenden Betrag abgezogen wird.
Wenn ELEBBRE ein Angebot erhält, das unter dem vom VERKÄUFER festgelegten Mindestverkaufswert liegt, kann ELEBBRE dieses sofort und ohne Rücksprache mit dem VERKÄUFER ablehnen oder es gegebenenfalls zur Genehmigung vorlegen, die innerhalb einer Frist von einem (1) Tag erfolgen muss.
qualifiziert.
Im Falle der Ziffer 6.3. wird, wenn der VERKÄUFER ein neues Angebot abgibt, folgendes Verfahren angewendet:
ANTWORT DES KÄUFERS:
(I) Annahme des neuen Angebots. ELEBBRE unterbreitet dem KÄUFER das neue Angebot und dieser muss innerhalb von 1 (einem) Werktag darauf reagieren und es annehmen oder ablehnen.
Wenn der KÄUFER das neue Angebot annimmt, benachrichtigt ELEBBRE den VERKÄUFER über den Abschluss des Geschäfts und der VERKÄUFER stellt die Rechnung gemäß Klausel 6.5 aus.
(II) Ablehnung des neuen Angebots:
ELEBBRE informiert den KÄUFER über die Ablehnung des Angebots, sodass die Ausrüstung für weitere Verhandlungen frei bleibt.
Wenn ELEBBRE ein Angebot erhält, das dem vom VERKÄUFER festgelegten Mindestverkaufswert entspricht oder diesen übersteigt, informiert ELEBBRE die Parteien über den erfolgreichen Abschluss des Geschäfts und der VERKÄUFER muss die Rechnung gemäß Klausel 6.5 ausstellen.
Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, muss der VERKÄUFER die entsprechende Rechnung für den Verkauf der Ausrüstung innerhalb von bis zu drei (3) Werktagen nach Abschluss des Geschäfts ausstellen und an ELEBBRE senden, andernfalls wird eine tägliche Geldstrafe von R 1.000,00 $ (eintausend Reais) pro Tag der Verspätung.
Der KÄUFER verfügt über eine Frist von 05 (fünf) Werktagen nach Abschluss des Geschäfts,
um ELEBBRE den Verkaufspreis sowie weitere von ihm zu tragende Steuern, Kosten und Ausgaben zu zahlen, vorausgesetzt, dass die Rechnung vom VERKÄUFER ausgestellt und zugestellt wurde. . innerhalb dieser Frist.
ELEBBRE fungiert als Verwahrer der vom KÄUFER erhaltenen Gelder, die dem VERKÄUFER oder einem Dritten nur unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt werden dürfen:
Bedingungen, die im Werbe- und Vermittlungsvertrag, in den Geschäftsbedingungen des VERKÄUFERS und in den Geschäftsbedingungen des KÄUFERS festgelegt sind.
Der VERKÄUFER muss das verkaufte Gerät mit geladenen Batterien, Kraftstoff, Schlüsseln, Wartungs- und Bedienungsanleitung, sofern vorhanden, innerhalb von 03 (drei) Werktagen ab dem Datum, an dem ELEBBRE den Eingang des vom KÄUFER gezahlten Verkaufspreises mitteilt, zur Lieferung an der KÄUFER. 6.8.1. Die Bereitstellung der Geräte erfolgt durch den VERKÄUFER an dem im Inserat angegebenen Standort.
Der KÄUFER wird die Abholung der gekauften Ausrüstung an dem vom VERKÄUFER in der Anzeige angegebenen Ort innerhalb eines Zeitraums von bis zu 7 (sieben) Werktagen ab dem Datum veranlassen, an dem er benachrichtigt wurde, dass sie zur Abholung bereit steht. 6.9.1. Kommt der KÄUFER seiner Verpflichtung nicht nach und nimmt er die Ausrüstung nicht innerhalb der in Klausel
festgelegten Frist zurück, gerät er ohne vorherige Mahnung in Verzug und muss ab dem achten Tag der Verzögerung eine tägliche Geldstrafe zahlen, einschließlich , zu Gunsten des VERKÄUFERS, in folgenden Beträgen:
vom 8. bis zum 15. Tag in Höhe von 500,00 R$ pro Tag der Verspätung;
vom 16. bis zum 30. Tag in Höhe von R$ 5.000,00 pro Tag der Verspätung; das heißt,
ab dem 31. Tag in Höhe von R$ 10.000,00 pro Tag der Verspätung.
Im Falle der Klausel 6.9.1. wird nach dem 60. Tag der Verzögerung davon ausgegangen, dass der KÄUFER die Ausrüstung aufgegeben hat, was sein mangelndes Interesse am Eigentum an dem Vermögenswert charakterisiert, mit dem daraus folgenden Verlust des Rechts darauf. .
Nach Abschluss des Geschäfts verhindert eine Verzögerung der Verpflichtung des KÄUFERS zur Abholung der Geräte weder die Zahlung des Verkaufspreises durch den VERKÄUFER noch die Zahlung der Provision durch ELEBBRE.
Im in Klausel 6.9.3 genannten Fall überweist ELEBBRE dem VERKÄUFER den
Verkaufspreis abzüglich der Provision innerhalb eines Werktages nach Ablauf der Frist zur spontanen Abholung der Ausrüstung durch den KÄUFER.
Während der gesamten Dauer, in der sich das zurückgelassene Gerät in der vom VERKÄUFER angegebenen Einrichtung befindet, wird nach Ablauf der in Klausel 6.9.2 genannten 60-tägigen Frist die in Klausel 6.9.1., Punkt „c“, genannte tägliche Geldstrafe erhoben. . .
Ohne Einschränkung der Verantwortlichkeiten des VERKÄUFERS in Bezug auf die Ausrüstung behält sich ELEBBRE das Recht vor, während der Laufzeit dieses Vertrags alle auf seiner Plattform oder auf anderen Kanälen seiner Wahl beworbenen Ausrüstungen zu prüfen, unabhängig davon, ob der technische Inspektionsdienst von ELEBBRE beauftragt wurde oder nicht. um zu bestätigen, dass es die in der Anzeige angegebenen Bedingungen erfüllt.
Wenn nach der in Klausel 6.10 genannten Inspektion festgestellt wird, dass die Ausrüstung nicht den Spezifikationen der Anzeige entspricht, kann ELEBBRE nach eigenem Ermessen einen neuen Mindestverkaufswert zur Analyse durch den VERKÄUFER vorschlagen oder gegebenenfalls diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wobei der VERKÄUFER zur Zahlung der in Ziffer 5.2 vorgesehenen Entschädigung verpflichtet ist.
Wenn die in Klausel 6.11 genannte Inspektion nicht durchgeführt wurde, der KÄUFER jedoch bei Erhalt der Ausrüstung feststellt, dass sie nicht in dem in der Anzeige angegebenen Zustand ist, kann er vom Geschäft zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen, und der VERKÄUFER verpflichtet, die in Klausel 5.2 vorgesehene Entschädigung an ELEBBRE zu zahlen sowie dem KÄUFER alle mit dem Versand und der Rücksendung der Ausrüstung verbundenen Kosten zu erstatten, einschließlich Transport, Versicherung, Lagerung usw., und unterliegt außerdem der Pflicht eine Person für den entstandenen Schaden zu entschädigen.
Wenn der VERKÄUFER aufgrund des Werbe- und Verkaufsvermittlungsvertrags und/oder einer über die Plattform durchgeführten Transaktion Anspruch auf eine Geldstrafe oder eine andere Forderung hat, die der KÄUFER schuldet, kann er die Dienste von ELEBBRE für die außergerichtliche Einziehung dieser Forderung in Anspruch nehmen. , durch Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags, die in keinem Fall weniger als 5.000,00 R$ (fünftausend Reais) betragen darf. 6.13.1. Die in Ziffer 6.13 genannte Vergütung wird bei Vertragsabschluss für diese Dienstleistung an ELEBBRE gezahlt.
6.13.2. Zusätzlich zu der in Ziffer 6.13 genannten Vergütung erstattet der VERKÄUFER ELEBBRE sämtliche im Rahmen der außergerichtlichen Inkassotätigkeit entstandenen Kosten innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach der Zahlungsaufforderung, sofern dieser die entsprechenden Belege beiliegen.
ELEBBRE hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Identität des VERKÄUFERS und des KÄUFERS offen zu legen, um etwaige Rechte (in Bezug auf jegliche Ausrüstung) des VERKÄUFERS und/oder des KÄUFERS geltend zu machen oder auszuüben.

7. EIGENTUMSÜBERGANG UND VERLUSTRISIKO

Das Recht zum Erwerb jeglicher Ausrüstung wird vom VERKÄUFER auf den KÄUFER übertragen, sobald ELEBBRE die vollständige Zahlung oder eine Garantie für die vollständige Zahlung des Verkaufspreises der Ausrüstung („VERKAUFSPREIS“) zuzüglich aller sonstigen Kosten erhalten hat.
Sämtliche Risiken von Verlust, Verschlechterung, Diebstahl, Angriff, Feuer, Kollision, Beschädigung usw. im Zusammenhang mit verkauften Geräten gehen gemäß den vereinbarten Bedingungen zum Zeitpunkt der Lieferung direkt vom VERKÄUFER auf den KÄUFER über.
Der KÄUFER ist verpflichtet, die Rücknahme der Geräte innerhalb von sieben
(7) Werktage ab Bereitstellung der Ausrüstung beim VERKÄUFER.

8. GEBÜHREN UND PFANDRECHTE

Der VERKÄUFER erklärt unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen für alle Zwecke, dass die gesamte in ANHANG A angegebene Ausrüstung absolut frei von jeglichen Belastungen, Gebühren, Embargos oder sonstigen Beschränkungen tatsächlicher oder rechtlicher Art im Zusammenhang mit ihrem Besitz und ihrer Verwendung ist.
Der VERKÄUFER garantiert außerdem, dass zwischen dem VERKÄUFER und Dritten keine
Vereinbarung oder Verpflichtung besteht, die das Eigentumsrecht des KÄUFERS beeinträchtigen könnte.
Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Verkauf und der Lieferung der Ausrüstung Pfandrechte, Belastungen, Embargos oder andere Hindernisse entstehen, die das Eigentumsrecht des KÄUFERS beeinträchtigen, ist der VERKÄUFER verpflichtet, den KÄUFER für sämtliche entstandenen Schäden zu entschädigen.

9. INSPEKTIONEN

Der VERKÄUFER garantiert, dass die in ANHANG A genannte Ausrüstung dem KÄUFER frei von jeglichen Pfandrechten oder Belastungen in demselben Zustand geliefert wird, wie er auf den Fotos und in der Beschreibung erscheint, die der VERKÄUFER zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags oder der Inspektion bereitgestellt hat. . Technik durchgeführt von ELEBBRE.
Sollte sich das Gerät in einem anderen Zustand befinden als bei der Inspektion oder in der vom VERKÄUFER übermittelten Beschreibung angegeben und/oder sollte es Schäden, Störungen, Abnutzungen oder Veränderungen erlitten haben, verpflichtet sich der VERKÄUFER, die erforderlichen Reparaturen, sodass das betroffene Gerät wieder im gleichen oder besseren Zustand ist.

10. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

Der VERKÄUFER übernimmt und garantiert durch die Auftragsvergabe für die Anzeige und die Vermittlung des Verkaufs der Ausrüstung gemäß den im Vertrag und in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen, dass: a) Die Ausrüstung (bis zum Verkauf an den KÄUFER) Eigentum von des VERKÄUFERS und bleibt frei von allen Pfandrechten und Belastungen.
Die Werbung oder der Verkauf der Geräte verletzt keine Patente, Marken, Urheberrechte oder ähnliche Rechte Dritter.
Der VERKÄUFER ist zahlungsfähig und hat weder ein Insolvenz- noch ein Konkurs- oder sonstiges vergleichbares Verfahren eröffnet.
Bei Geräten aus dem Ausland wurde der Importvorgang ordnungsgemäß und mit den entsprechenden Gebühren durchgeführt und die Geräte befinden sich im freien Verkehr in dem Land, in dem sie sich befinden.
Das Gerät ist entsprechend den am Standort geltenden gesetzlichen Anforderungen zertifiziert.
Die Ausrüstung ist in einwandfreiem Betriebs- und Sicherheitszustand und die vom VERKÄUFER bereitgestellten Beschreibungen und Spezifikationen für alle Ausrüstungen sind genau.
Der VERKÄUFER hat ELEBBRE schriftlich über etwaige Schäden am Gerät informiert.
Die Ausrüstung ist frei von Flüssigkeitslecks, sauber und bereit zum Transport per LKW und Schiff gemäß den üblichen Standards. Der VERKÄUFER hat alle anderen Flüssigkeitslecks gemeldet, auch wenn sie als geringfügig eingestuft werden.
Das Gerät enthält abgesehen von normalen Betriebsflüssigkeiten keine
gefährlichen Stoffe.
Jede Selbstinspektion der Ausrüstung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

11. SONSTIGE PFLICHTEN DES VERKÄUFERS

11.1 Die Verpflichtungen des VERKÄUFERS bestehen darin:
Sicherstellen, dass sich die gesamte an den KÄUFER zu liefernde Ausrüstung in einem für den Versand geeigneten Zustand befindet und dass alle Reparatur- oder Reinigungskosten, die sich aus einem inakzeptablen Zustand ergeben, vom VERKÄUFER übernommen werden und vom Verkaufspreis abgezogen werden können;
Sicherstellen, dass die Nutzungsindikatoren (wie etwa Motorstunden oder Kilometer) in den Spezifikationen genau wiedergegeben sind und dass die Nutzungsindikatoren die tatsächliche Nutzung der Ausrüstung widerspiegeln;
Bereitstellung aller für den Betrieb der Geräte erforderlichen
Benutzerhandbücher und Ersatzteile;
Dokumentieren Sie den Zustand der Ausrüstung mit Fotos;
Die Ausrüstung bis zur Lieferung an den KÄUFER an einem geeigneten und witterungsgeschützten Ort lagern;
Sicherstellen, dass die Ausrüstung nach der Autorisierung nicht mehr für die Werbung und den Verkauf an ELEBBRE verwendet wird, mit Ausnahme der Beladung zum Zeitpunkt des Versands an den KÄUFER; das heißt,
Erteilen Sie ELEBBRE die Lizenz und das Recht, alle von ihr bereitgestellten Inhalte, Bilder und Videos zur Werbung für das Team auf der Plattform und in anderen Medien zu verwenden, und erklären Sie, dass durch eine solche Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

12. Entschädigungen

Der VERKÄUFER verpflichtet sich, ELEBBRE, seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Auftragnehmer von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter freizustellen, die sich aus Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten, Urteilen und/oder Rechtsstreitigkeiten ergeben, damit in Zusammenhang stehen und/oder daraus abgeleitet werden, einschließlich angemessener Anwaltskosten. Gebühren sowie Anwalts- und Schiedsgerichtskosten, die sich aus der Verletzung der Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags über die Werbung und Vermittlung des Verkaufs der Ausrüstung durch den VERKÄUFER ergeben, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens ELEBBRE zurückzuführen.

13. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Vertragsdauer entspricht der im WERBE- UND VERMITTLUNGSVERTRAG FÜR DEN VERKAUF VON GERÄTEN angegebenen Dauer und verlängert sich automatisch bis zum tatsächlichen Abschluss des Verkaufs des Geräts, wenn die Verhandlungen während der Vertragslaufzeit begonnen haben und nicht abgeschlossen. 13.1.1. Die Parteien können im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beschließen, die Laufzeit des VERTRAGS ZUR WERBUNG UND VERMITTLUNG DES GERÄTEVERKAUFES zu verlängern.
Während der Gültigkeit des VERTRAGES FÜR DIE WERBUNG UND VERMITTLUNG DES VERKAUFES VON GERÄTEN wird vereinbart, dass der VERKÄUFER keine Verhaltensweisen an den Tag legen darf, die eine Umgehung und/oder Überschreitung und/oder Missachtung, direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, der Bestimmungen dieses Instruments. , verpflichtet sich, keinen Kontakt aufzunehmen, keinen Kontakt anzunehmen und ELEBBRE über jeden Kontakt eines potenziellen KÄUFERS zu informieren, und muss davon absehen, Maßnahmen zu ergreifen oder anzunehmen, die zu einem direkten Verkauf führen können, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von ELEBBRE, die diese Exklusivität gewährleistet, um die angekündigte Ausrüstung in jeglicher Weise zu besteuern und/oder zu handeln.
Dem VERKÄUFER ist es während der Laufzeit des VERTRAGS ZUR WERBUNG UND VERMITTLUNG DES VERKAUFES VON GERÄTEN ausdrücklich untersagt, direkt oder indirekt mit einer Person zu verhandeln, Verträge oder Transaktionen abzuschließen oder Pfandrechte an den beworbenen Geräten zu errichten, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ELEBBRE.
Wenn der VERKÄUFER verhandelt, Verträge abschließt oder Transaktionen durchführt, ein Pfandrecht an der beworbenen Ausrüstung begründet, um die in ANHANG A aufgeführte Ausrüstung innerhalb eines Zeitraums von bis zu 2 Monaten nach Ablauf des WERBE- UND MAKLERVERTRAGS AUSRÜSTUNGSVERKAUF zu veräußern ,
direkt oder über einen Dritten mit einem KÄUFER, der durch die von ELEBBRE verwendete Arbeit oder Plattform identifiziert wurde, ist der VERKÄUFER ELEBBRE gegenüber in ANHANG A vorgesehener Provisionsbetrag geschuldet.
ELEBBRE behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung mit Wirkung für alle nachfolgenden Geschäftsbeziehungen zu ändern.
Der VERKÄUFER ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
ELEBBRE die Rechte aus dem Vertrag zur Werbung und Vermittlung des Verkaufs von Geräten und/oder eines über die Plattform getätigten Verkaufs an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Sollte ein Teil oder eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags über die Werbung und Vermittlung des Verkaufs von Geräten für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, in welchem Fall die ungültigen oder Die undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine Ersatzbestimmung ersetzt, die dem Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt, ohne dabei undurchsetzbar zu sein.
Für die Beziehungen zwischen den Parteien und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich brasilianisches Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980).) .
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände, die die Durchführung des Vertrags für mehr als 30 Tage verhindern, kann jede Partei den Vertrag ohne Vorankündigung und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung kündigen.
Die Parteien erklären in jeder Hinsicht, dass sie sich darüber im Klaren sind, dass diese Transaktion weiterhin unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durchgeführt wird und dass neue „Wellen“ von Infektionen und/oder Varianten auftreten können, sowie dass restriktive Maßnahmen über die wirtschaftliche Tätigkeit und/oder den Personenverkehr und/oder den Betrieb von Unternehmen und Betrieben angenommen werden, die nicht als Zufall oder höhere Gewalt angesehen werden können, sodass eine der Parteien die Unmöglichkeit der Fortsetzung der Anleihe geltend machen kann, gemäß der vereinbarten Bedingungen dar, noch rechtfertigen sie die Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen.
Alle während der Laufzeit dieses Vertrags von ELEBBRE durchgeführten Kreationen, Werke und geistigen Entwicklungen sind und bleiben, vorbehaltlich des gesetzlichen Schutzes, das ausschließliche Eigentum von ELEBBRE.
Zwischen den Personen, die ELEBBRE und der VERKÄUFER bei der Ausführung des Vertrags einsetzen, wird kein gegenseitiges Arbeitsverhältnis begründet. Jede Partei ist dafür verantwortlich, freiwillig und vollständig auf eigene Kosten alle Kosten und Risiken zu übernehmen, die sich aus den Kosten ergeben. und damit verbundene Kosten

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Unser Vertriebsmitarbeiter begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Lieferung der gekauften Geräte. Vor der Zahlung überprüft einer unserer Inspektoren jedes von Ihnen verkaufte Gerät, um sicherzustellen, dass alles mit den Inspektionsberichten übereinstimmt. Wenn alles korrekt ist , wir kümmern uns um die Zahlungsabwicklung und den anschließenden Versand der Ausrüstung an Ihren Käufer.

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